16. Würdigung der Aussagen des Beschuldigten vor der Staatsanwaltschaft am 18. Februar 2014 Der Beschuldigte wurde am 18. Februar 2014 von der Staatsanwaltschaft einvernommen. Dabei bestätigte er seine Aussagen anlässlich der ersten Einvernahme. Wiederum gab der Beschuldigte an, dass die Initiative für Fesselspiele, Analverkehr, Kratzen, Beissen und Schlagen von der Privatklägerin aus gekommen sei (pag. 40). Der Beschuldigte schilderte, dass die Privatklägerin Sachen gemacht habe, welche er nicht gewollt bzw. abgelehnt habe (pag.