15. Würdigung der Aussagen des Beschuldigten vom 16. Juli 2013 Am 16. Juli 2013 wurde der Beschuldigte erstmals von der Polizei zu den Vorwürfen befragt. Bemerkenswert ist, dass er bereits zu Beginn der Einvernahme keine Angaben dazu machen wollte, ob ihre Beziehung auch sexueller Natur gewesen sei (pag. 27). Dies ist jedoch durchaus nachvollziehbar, war dem Beschuldigten doch bewusst – was auch nicht bestritten ist – dass die sexuellen Handlungen strafrechtlich relevant waren (pag. 31). Der Beschuldigte gestand denn im Weiteren