11 gab sie an, dass sie stolz gewesen sei, dass sich jemand älteres für sie interessiert habe. Die Initiative des Beschuldigten zu sexuellen Handlungen sei bei ihr nicht auf Abwehr gestossen, da sie gedacht habe, dies gehöre zu einer Beziehung dazu. Ihre Handlungen seien sicherlich auch eine Rebellion gegen ihre Eltern gewesen (pag. 1452). Diese durchaus selbstkritischen Aussagen sprechen nach Ansicht der Kammer für die Glaubhaftigkeit ihrer Angaben.