13. Würdigung der Aussagen der Privatklägerin anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte die Privatklägerin widerspruchsfrei ihre bereits gemachten Aussagen (pag. 1452 ff.). Wiederum fällt auf, dass sie die ihr gestellten Fragen klar aber knapp beantwortet. In ihren Aussagen sind wie bis anhin keine Übertreibungen enthalten. Es fällt auf, dass die Privatklägerin äusserst reflektiert ist und ihre eigenen Handlungen zu erklären versuchte. So