Wiederum machte die Privatklägerin keine übermässig belastenden Aussagen und gab an, dass sie zum damaligen Zeitpunkt nie gefunden habe, dass das Ganze für sie so nicht stimme. Auf die gegenteiligen Aussagen des Beschuldigten angesprochen, blieb die Privatklägerin bei ihrer Version der Geschehnisse und bestätigte, dass die Initiative für die Sexualpraktiken vom Beschuldigten aus gekommen sei. Die Privatklägerin räumte weiter auch Erinnerungslücken ein und hielt fest, dass sie das Ganze nicht mehr so präsent habe und sich an den ersten Geschlechtsverkehr nur noch verschleiert erinnern könne.