12. Würdigung der Aussagen der Privatklägerin vom 8. Dezember 2014 Auch in dieser Videobefragung machte die Privatklägerin glaubhafte Aussagen. Sie beantwortete die gestellten (konkreten) Fragen zwar knapp aber klar und nicht ausweichend. Die Privatklägerin erklärte wie bereits in der ersten Videoeinvernahme erneut glaubhaft, wieso sie erst nach dem Ende der Beziehung über die Vorfälle gesprochen bzw. diese zur Anzeige gebracht habe. Sie habe sich geschämt und sei wütend auf sich selbst gewesen, dass sie nicht nein gesagt und sich gewehrt habe. Diese Reaktion ist nachvollziehbar.