Die Privatklägerin legte nachvollziehbar dar, wie es dazu gekommen war, dass sie erst über ein Jahr nach den Vorfällen Anzeige erstattet hatte. Sie erklärte, dass sie habe verhindern wollen, dass der Beschuldigte so etwas noch einmal mache und sie die Vorfälle auch verarbeiten wolle. Weiter ist aus ihren Aussagen ersichtlich, dass die Privatklägerin darunter litt, dass sie ihre Eltern und ihren Bruder nicht über die Vorfälle in der Beziehung informiert hatte.