11. Würdigung der Aussagen der Privatklägerin vom 11. Mai 2013 Die Privatklägerin wurde am 11. Mai 2013 erstmals einvernommen. Ihre Aussagen wurden auf Video aufgezeichnet. Die Privatklägerin machte anlässlich ihrer Videoeinvernahme ausführliche, nachvollziehbare, detaillierte und glaubhafte Aussagen. Sie war offensichtlich bemüht darum, korrekte Aussagen zu machen und scheute auch nicht davor zurück, nachzufragen, wenn sie eine Frage nicht richtig verstanden hatte. Die Privatklägerin legte nachvollziehbar dar, wie es dazu gekommen war, dass sie erst über ein Jahr nach den Vorfällen Anzeige erstattet hatte.