Diese wurden von Prof. Dr. med. H.________ mit Einreichung eines rechtsmedizinischen Ergänzungsgutachtens vom 8. Dezember 2017 fristgerecht beantwortet (pag. 1622 ff.). Mit Schreiben vom 13. Februar 2018 wurden schliesslich die Akten der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland BM .________ über den Beschuldigten wegen Widerhandlungen gegen das BetmG ediert (pag. 1674). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung wurde der Beschuldigte zu seinen persönlichen Verhältnissen und zur Sache einvernommen (pag. 1696 ff.).