5 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Die Verfahrensleitung holte mit Verfügung vom 4. Dezember 2017 (pag. 1603 f.) bei der Therapeutin der Privatklägerin einen aktuellen Therapieverlaufsbericht (pag. 1638 f.) sowie über den Beschuldigten einen aktuellen Strafregisterauszug (pag. 1658) und Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse (pag. 1666 ff) ein. Weiter liess die Verfahrensleitung dem Institut für Rechtsmedizin Bern Ergänzungsfragen zukommen (pag. 1617). Diese wurden von Prof. Dr. med.