Staatsanwalt G.________ stellte und begründete namens der Generalstaatsanwaltschaft folgende Anträge (pag. 1685): 1. A.________ sei wie in erster Instanz schuldig zu sprechen wegen 1.1 Gefährdung des Lebens, mehrfach begangen z.N. von C.________; 1.2 Sexuelle Handlungen mit Kind, mehrfach begangen z.N. von C.________; 1.3 Pornografie. 2. Der Beschuldigte sei zu verurteilen zu 2.1 einer Freiheitsstrafe von 4 ¼ Jahren; 2.2 den erst- und den oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 3. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (DNA, AFIS, Mitteilungen, Honorar der amtlichen Verteidigung).