1598 ff.). Mit Schreiben vom 11. Dezember 2017 erklärte die Zivilklägerin, dass sie aufgrund knapper personeller Ressourcen auf die Teilnahme an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung verzichte (pag. 1629). 3. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung stellte und begründete Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 1679 f.): I. Das Urteil der Vorinstanz sei aufzuheben und zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen, mit der Weisung, eine Hauptverhandlung unter Anwesenheit des Beschuldigten durchzuführen. Eventualanträge: II.