__ seien einzuvernehmen. Zur Begründung machte er geltend, dass er selbst noch nie durch das urteilende Gericht befragt worden, und stattdessen ein Abwesenheitsverfahren durchgeführt worden sei. Auch eine erneute Einvernahme der Privatklägerin sei unerlässlich, damit sich das Gericht ein umfassendes Bild verschaffen könne. Schliesslich seien die Aussagen von F.________ für die Beurteilung der Anschuldigung der sexuellen Handlungen mit einem Kind zentral, da sie zum damaligen Zeitpunkt mit dem Beschuldigten und der Privatklägerin befreundet gewesen sei und Angaben zu deren Beziehung machen könne (pag.