2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 28. April 2017 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1487). Innert der ebenfalls form- und fristgerecht erfolgten Berufungserklärung vom 5. Juli 2017 erklärte der Beschuldigte die vollumfängliche Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils (pag. 1559 ff.). In seiner Berufungserklärung stellte der Beschuldigte die Beweisanträge, er, die Privatklägerin und F.________ seien einzuvernehmen.