_ (Strafund Zivilklägerin, nachfolgend Privatklägerin), sowie der Pornografie, begangen zwischen Februar 2011 bis September 2011 in Biel, schuldig erklärt und hierfür zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Weiter hatte der Beschuldigte gemäss erstinstanzlichem Urteil die Verfahrenskosten von CHF 23‘278.90 und der Privatklägerin für ihre Aufwendungen im Verfahren eine Entschädigung von CHF 21‘195.00 zu bezahlen (pag. 1473 f.).