1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 26. April 2017 wurde A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der Gefährdung des Lebens und der sexuellen Handlungen mit Kind, mehrfach begangen in der Zeit von Februar 2011 bis September 2011 z.N. von C.________ (Strafund Zivilklägerin, nachfolgend Privatklägerin), sowie der Pornografie, begangen zwischen Februar 2011 bis September 2011 in Biel, schuldig erklärt und hierfür zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.