1013, Z. 8- 13). Im Zusammenhang mit dem Leumundsbericht gab er weiter zu Protokoll, er sei schliesslich im Juli 2018 in die Schweiz ausgeliefert worden und sodann für ca. sechs Monate aufgrund eines weiteren Verfahrens in Untersuchungshaft gewesen (pag. 997). Im Februar 2019 sei er entlassen worden. Sodann führte der Beschuldigte aus, dass er vorerst zu 60% bei der V.________ gearbeitet habe und ab Januar 2020 wieder zu 100% angestellt sein werde (pag. 997). Zu seinen finanziellen Verhältnissen führte der Beschuldigte aus, dass seine Ehefrau monatlich ein Einkommen von ca. CHF 3‘000.00 generiere.