33. Täterkomponenten 33.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Die Vorinstanz führte zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten Folgendes aus (pag. 779, S. 39 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Zum Vorleben und den persönlichen Verhältnissen von A.________ wird grundsätzlich auf das entsprechende Faszikel in den Akten (vgl. dazu pag. 531 ff.) und seine Aussagen zu den persönlichen Verhältnissen in den Hauptverhandlungen (vgl. dazu pag. 626, pag. 718 ff.) verwiesen.