Die Kammer erachtet für jeden Diebstahl einzeln betrachtet eine Strafe von 60 Strafeinheiten als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Insgesamt ist somit eine Strafe von 120 Strafeinheiten bzw. 4 Monaten Freiheitsstrafe auszusprechen. Davon sind 3 Monate asperierend zu berücksichtigen, womit sich die Strafe auf 20 Monate erhöht.