Es kann vorweggenommen werden, dass die Kammer im Ergebnis für sämtliche Delikte eine Freiheitsstrafe aussprechen wird. Es handelt sich angesichts der grossen Menge an erbeuteten und abgesetzten Zigaretten beim Vorfall vom 12./13. Januar 2014 und vom 9./10. Februar 2014 (Versuch) um ein eine Verbrechensserie im grossen Stil. Zudem ist die Täterschaft arbeitsteilig vorgegangen. Während die Haupttätigkeit der einen in der Begehung des Diebstahls bestand, organisierte der Beschuldigte den Absatz der Zigaretten. Die Irreführung der Rechtspflege diente schliesslich der Verschleierung der deliktischen Tätigkeit.