26. Irreführung der Rechtspflege 26.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand Erneut kann auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 774 f., S. 34 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 26.2 Subsumtion Am 19. Februar 2014 um 14.10 Uhr meldete der Beschuldigte den Fahrzeugdiebstahl des Lieferwagens ZH .________ persönlich als Vertreter der V.________ auf dem Polizeiposten C.________(Ort). Dies entsprach jedoch nicht der Wahrheit. Es ist beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte den Lieferwagen D.________ zur