25. Konkurrenzen zwischen der Gehilfenschaft zum Diebstahl und der Hehlerei Im Weiteren zu prüfen ist die Konkurrenzfrage zwischen der Gehilfenschaft zum Diebstahl und der Hehlerei bzw. dem Versuch dazu. Die Vorinstanz ging davon aus, dass für den Beschuldigten die Hehlerei klar im Vordergrund gestanden habe. Indem er den Lieferwagen zur Verfügung gestellt habe, habe er sicherstellen wollen, dass er die erbeuteten Zigaretten anschliessend verkaufen und sich damit einen finanziellen Zustupf ermöglichen könne.