24. Hehlerei und Versuch dazu 24.1 Objektiver und subjektiver Tatbestand In Bezug auf die Hehlerei und den Versuch dazu kann auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 771 f., S. 31 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 24.2 Subsumtion Vorliegend geht es um die Zigaretten, welche die Haupttäter durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete strafbare Handlung (Diebstahl vom 12./13. Januar 2014 und Diebstahl vom 9./10. Februar 2014) erlangt haben. Sowohl D.________ als auch E.________ wurden infolge des Diebstahls resp.