Hierfür wurden sie ebenfalls rechtskräftig verurteilt (D.________ mit Urteil des 33 Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 02.06.2015 und F.________ mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10.03.2016 [In den Akten F.________]). Damit waren die Haupttaten tatbestandsmässig und rechtswidrig. 23.1.2 Förderung der Straftat und Kausalität des Tatbeitrags Beweismässig erstellt ist, dass der Beschuldigte D.________ in beiden Fällen den Lieferwagen zur Tatbegehung zur Verfügung stellte.