CHF 18'400.00 für die guten Zigaretten (4'600 x CHF 4.00), insgesamt also rund CHF 22'000.00). Der Beschuldigte zeigte am 19. Februar 2014 den Lieferwagen bei der Polizei als gestohlen an, obwohl er diesen bewusst an D.________ zur Begehung des Diebstahls vom 9./10. Februar 2014 zur Verfügung gestellt hatte. Die vorhandenen SMS-Nachrichten fügen sich in den gesamten Ablauf ein und zeigen auf, dass die geplanten Delikte vom 12./13. Januar 2014 und vom 9./10. Februar 2014 sorgfältig – unter Einbezug des Beschuldigten über die Rufnummer O.________ – vorbereitet und dabei auch über die Qualität der Ware und deren Preis diskutiert wurde.