31 V. Fazit und erstellter Sachverhalt Die Kammer erachtet es aufgrund der zahlreichen und in sich stimmigen Indizien als erweisen, dass der Beschuldigte den Haupttätern D.________ und E.________ bzw. F.________ den Lieferwagen der V.________ zwecks Diebstahls von Zigaretten im «W.________» in I.________(Ort) sowie im X.________ in J.________(Ort) und im Wissen über deren Vorhaben zur Verfügung stellte. Dieser Lieferwagen wurde sodann in beiden Vorfällen durch die Täterschaft benutzt. Dieser Lieferwagen wurde von I.________(Ort) bis nach C.________(Ort) observiert.