21. Beweiswürdigung der Kammer Ausgangspunkt bildet die Verhaftung von D.________ und F.________ in der Tatnacht vom 10. Februar 2014 nach Verlassen der Autobahnausfahrt C.________(Ort)/Y.________. Sie waren mit dem Lieferwagen Mercedes-Benz, ZH .________ der V.________ und dem Ford Focus, .________, unterwegs. Im Lieferwagen konnten eine grosse Anzahl Kehrichtsäcke, gefüllt mit Zigaretten festgestellt werden (pag. 106). Zwischen dem 6. Februar 2014 und dem 9. Februar 2014 kam es zu einer weiteren SMS-Konversation zwischen dem Anschluss von D.________ und der Rufnummer