19. Beweismittel Als Beweismittel sind die in Ziffer 14 genannten und in die obige Beweiswürdigung mit eingeflossenen Beweismittel zu berücksichtigen. Darüber hinaus liegt der Kammer neben dem Deliktsblatt vom 26. Mai 2015, inkl. Kartenmaterial (Wohnadresse des Beschuldigten, Firmenstandort V.________, Shisha-Bar AB.________ und AW.________ in AC.________ (Ort); pag. 139 ff.) auch Karten- und Fotomaterial der Umgebung der Shisha-Bar in AC.________ (Ort) (pag. 174 ff.; pag. 182) vor. Weiter sind insbesondere die Aussagen des Beschuldigten in der nachfolgenden Beweiswürdigung zu berücksichtigen.