Band 5, Register 19 der edierten Akten betreffend F.________). Darüber ist unbestritten, dass D.________ und F.________ in der Tatnacht vom 10. Februar 2014 nach Verlassen der Autobahnausfahrt C.________(Ort)/Y.________ durch die Polizei angehalten wurden. Sie waren mit dem Lieferwagen Mercedes-Benz, ZH .________ der V.________ und dem Ford Focus, .________, unterwegs. Im Lieferwagen befand sich das Deliktsgut aus dem zuvor verübten Diebstahl im X.________ in J.________(Ort).