17. Vorwurf gemäss Anklageschrift Sodann bildet der Schuldspruch wegen Irreführung der Rechtspflege Gegenstand der Berufung des Beschuldigten. Mit Anklageschrift vom 21. September 2015 wird dem Beschuldigten hierzu Folgendes vorgeworfen (pag. 571): begangen am 19.02.2014 und später in C.________(Ort), indem A.________ auf dem Polizeiposten BE.________ (Ort) anzeigte, dass ein Lieferwagen seiner Firma V.________, ein Mercedes Sprinter, ZH .________, am 09.02.2014 um 18.13 Uhr entwendet worden sei, obwohl er wusste, dass D.________ den entsprechenden Lieferwagen mit seinem Einverständnis am 09./10.02.2014 verwendete.