Dagegen erklärte E.________, dass sie infolge Personalunion von Fahrzeugeigentümer des Lieferwagens und Abnehmer der Zigaretten für den Lieferwagen kein Entgelt hätten bezahlen müssen, was plausibel und nachvollziehbar ist. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Überwachungsmassnahmen, welche belegen, dass das Deliktsgut wiederum an die V.________ überbracht wurde. Zudem kann den SMS keine Preisvereinbarungen für den Gebrauch des Lieferwagens entnommen werden. Es ist deshalb weder auf die Aussagen des Beschuldigten noch auf jene von D.________ abzustellen.