Er sagte selber aus, dass auf Grund der sichthindernden Fahrzeugkonstellation auf dem Parkplatz auf dem Video keine weiteren Details ausgemacht werden könnten. Auf diese Aussagen kann abgestützt werden, insbesondere, weil der Beschuldigte es wohl kaum riskiert hätte, gegenüber der Polizei im Rahmen einer von ihm erhobenen Anzeige Falschaussagen zu machen, welche durch einfache Überprüfung widerlegt werden könnten. Er kann daraus allerdings nichts zu seinen Gunsten ableiten. Die beschriebene Bildaufzeichnung des Abholens des Lieferwagens bei der V._____