627, Z. 6 f.), keinen Glauben geschenkt werden. Der Beschuldigte sagte bei der Kantonspolizei Zürich am 28.02.2014 aus, er habe nach Feststellung des Fahrzeugdiebstahls auf der Überwachungskamera geschaut, was passiert sei. Auf der Kamera sei zu sehen, dass am 9. Februar 2014, 18.13 Uhr, jemand mit dem Auto hinfahre, nachher fahre das Auto wieder weg, dann sei zu sehen, dass sein Lieferwagen auch wegfahre. Weil die anderen Lieferwagen an der Rampe die Sicht verdecken würden, sei nichts Genaueres zu sehen (pag. 150, Frage 6). Diese Sachverhaltsdarstellung steht grundsätzlich nicht im Widerspruch mit den übrigen Beweismitteln zu diesem Sachverhaltskomplex.