27 punkt nicht mehr wisse (pag. 185, Z. 65-68 u. Z. 75 f.). Gleichzeitig erklärte der Beschuldigte, dass er auf den Überwachungsbildern gesehen habe, dass am 9. Februar 2014 um ca. 18.13 Uhr jemand mit einem Fahrzeug auf das Gelände der V.________ hinfahre und anschliessend wieder wegfahre. Sodann sei auch der Lieferwagen weggefahren (pag. 150, Ziff. 6). Damit steht fest, dass der Beschuldigte seinen Lieferwagen im Februar 2014 D.________ überlassen hatte. Gleichzeitig soll der Lieferwagen im Februar 2014 entwendet worden sein, was auf den Überwachungsvideos zu sehen sei.