So führte der Beschuldigte namentlich aus, dass er aufgrund der Ferienabwesenheit seines Stellvertreters davon ausgegangen sei, dieser haben den Lieferwagen an einen Kunden vermietet. Als sein Stellvertreter aus den Ferien zurückgekommen sei, habe dieser ihn gefragt, ob er das Fahrzeug vermietet habe (pag. 150, Ziff. 6).