25 F.________ und D.________ um 03:25 Uhr an. Zu dieser Uhrzeit wäre wohl niemand in der V.________ angetroffen worden, weshalb erklärbar ist, dass sie nicht direkt die V.________ ansteuerten. Über den Käufer und Abnehmer der Zigaretten vermochte F.________ dagegen keine Ausführungen zu machen. Dies sei über D.________ gelaufen, weshalb er hierzu nichts sagen könne (pag. 303, Z. 100-103). Anlässlich seiner Einvernahme vom 3. April 2014 führte er zudem aus, er denke, dass die Zigaretten an den Laden verkauft würden, wo sie bereits den Bus abgeholt hätten.