302, Z. 54-58). Als sie die Zigaretten aus dem X.________ in J.________(Ort) in den Bus geladen hätten, habe ihm D.________ gesagt, er solle zurück nach C.________(Ort) fahren. D.________ habe ihm gesagt, dass er solle nach links und nicht dorthin fahren, wo sie den Bus abgeholt hätten. Dann seien sie von der Polizei angehalten worden (pag. 303, Z. 95-98). Daraus, dass sie mit dem Lieferwagen nicht direkt zurück zur V.________ gefahren sind, sondern allenfalls nach links hätten abbiegen sollen, vermag der Beschuldigte nichts zu seinen Gunsten ableiten. Die Polizei hielt