Zu den Aussagen von F.________ In der Einvernahme vom 10. Februar 2014 machte F.________ einleitend Ausführungen zum Kontakt zu D.________ und dem gemeinsamen Diebstahl in den X.________ in J.________(Ort) (pag. 302). Dieser Vorfall wird weder von D.________ noch von F.________ gross bestritten, weshalb auf diese Aussagen ebenfalls nicht weiter eingegangen wird. F.________ bestätigte, dass es um Zigaretten gegangen sei (pag. 302, Z. 51). Sie seien mit dem Auto nach C.________(Ort) gefahren und hätten dann auf einem Parkplatz den Bus genommen; einen weissen Mercedes (pag. 302, Z. 54-58).