24 Wohnung anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellt worden ist, die Adresse der Shisha-Bar an der AR.________ in AC.________ (Ort). Erneut machte G.________ differenzierte und damit glaubhafte Aussagen, indem sie auf Komplikationen hinwies. Der Türke habe nicht richtig schreiben können. Er habe D.________ eine SMS geschrieben. Sie habe die Adresse bei Google Maps eingegeben, habe sie aber nicht finden können. Deshalb könne sie sich noch an diese Adresse erinnern (pag. 281, Z. 220-223).