___ abgestellt werden. In Übereinstimmung mit der Vorinstanz ist davon auszugehen, dass auch D.________ sehr bemüht darum war, trotz gewisser Zugeständnisse bezüglich des Sachverhalts die Identität des Abnehmers der Zigaretten nicht preiszugeben und keine Verbindung zur V.________ herzustellen. Diese Aussagen stehen jedoch in klarem Widerspruch zu den Erkenntnissen aus der Observation und den Feststellungen im Amtsbericht. Diese Aussagen sind unglaubhafte Schutzbehauptungen und es ist nicht darauf abzustellen.