_), darunter der Anfangsbuchstabe «.________» in Verbindung mit «Turqi» oder «Turk», bei der Abspeicherung der Rufnummer auf den jeweiligen Handys der Haupttäter, der Standorte der Rufnummer in den betreffenden Zeiträumen in Verbindung mit den Aussagen des Beschuldigten und der Verwendung des Fahrzeugs der V.________ für beide Einbruchdiebstähle ausgeschlossen. 16.5 Würdigung der subjektiven Beweismittel 16.5.1 Zu den Aussagen von E.________ In der Einvernahme vom 27. Januar 2015 schilderte E.________ eingangs die Vorgehensweise des «Einbruchs» in den «W.__