und E.________ an, dass sich der Treffpunkt in AC.________ (Ort) an der AR.________ gegenüber vom Aldi befinde, was in unmittelbarer Nähe (drei Gehminuten) der Shisha-Bar des Beschuldigten im AW.________ (Adresse) liegt. Als alternativer Treffpunkt gab die Person mit der Rufnummer O.________ «sein» Lager an. Es ging mithin offensichtlich um den Verkauf der in I.________(Ort) gestohlenen Zigaretten. Hinzu kommt, dass D.________ die Rufnummer O.________ jeweils unter dem Namen «Turqi» oder «Turk» gespeichert hatte und der Beschuldigte türkischer Staatsangehöriger ist.