Die Ergebnisse dieser Überwachungsmassnahmen dürfen auch im Strafverfahren gegen den Beschuldigten verwendet werden (Entscheid des ZMG vom 08.05.2014; pag. 456 ff.). Schliesslich wurde auch die rückwirkende Überwachung des Telefonanschlusses O.________ für den Zeitraum vom 8. November 2013 bis 7. Mai 2014 genehmigt (Entscheid des ZMG vom 08.05.2014; pag. 503 f.). Es ist an dieser Stelle nochmals darauf hinzuweisen, dass die Kammer jedoch nicht auf die Audioüberwachung des Personenwagens Golf von E.________ mit den niederländischen Kontrollschildern .________ abstellt (vgl. Ziff. 10 hiervor).