462 ff.) Der Amtsbericht vom 9. Mai 2014 betreffend das Strafverfahren gegen D.________, E.________ und F.________ wegen Diebstahls, evtl. banden- und gewerbsmässig begangen, qualifizierter Sachbeschädigung, mehrfach begangen, und Hausfriedensbruchs, mehrfach begangen, wurde gemäss Art. 194 StPO im Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Hehlerei beigezogen (pag. 461). Diesem Amtsbericht sind die Ergebnisse aus den Observationen vom 12./13. Januar 2014 und vom 2./3. Februar 2014 zu entnehmen.