_, forensische Auswirkungen) zusammen. Auf die detaillierte Wiedergabe dieser Zusammenstellung wird an dieser Stelle verzichtet, da nachfolgend auf die einzelnen Beweismittel – mit Ausnahme der Innenraumgespräche und der Einvernahme des Beschuldigten vom 6. Juni 2014 und teilweise vom 7. Juli 2014, welche nicht verwertbar sind – beweiswürdigend einzugehen sein wird. Es ist auf die zutreffend zusammengetragenen Informationen im Sammelrapport abzustellen, welche einen Überblick über die Ermittlungsarbeit ergeben. 16.3 Amtsbericht vom 9. Mai 2014 (pag. 462 ff.)