In den "Schlussbemerkungen" hielt der polizeiliche Sachbearbeiter sodann fest, dass sich bei den vorliegenden Ereignissen das Zusammenspiel zwischen einer gut organisierten, international agierenden Einbrechergruppierung und dem hier domizilierten, logistisch und mit einem entsprechenden Absatzkanal sehr gut strukturierten Hehler zeige. Die in diesem Fall festgestellte sehr enge und zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen Einbrecher und Hehler würde zumindest punktuell an eine netzwerkartige, funktional differenzierte Form von organisierter Kriminalität erinnern.