Die während der Aktion "AA.________" durchgeführten (umfangreichen) technischen Überwachungsmassnahmen hätten eine enge geschäftliche Kooperation zwischen dem vorerst unbekannten Benutzer der Rufnummer O.________ und D.________ gezeigt. Im Gegensatz zu D.________, welcher mit ständig wechselnden Rufnummern operiert habe, habe der Unbekannte diese Nummer fortwährend verwendet. Die Ermittlungen hätten aufgezeigt, dass der Unbekannte eng mit der Firma "V.________" verbunden sein müsse.