Die Ermittlungen hätten zu E.________ und D.________ geführt, welche sich illegal in der Schweiz aufgehalten und sich offensichtlich als Einbrecher betätigt hätten. Die beiden Einbrecher hätten sich - mit Unterbrüchen - mehrere Wochen in der Schweiz aufgehalten. Die durchgeführten technischen Überwachungsmassnahmen hätten aufgezeigt, dass es sich bei dieser Täterschaft um sehr professionelle, mit hoher krimineller Energie operierende Personen gehandelt habe, welche ausschliesslich für die Begehung von schweren Eigentumsdelikten in die Schweiz gereist seien. In den laufenden Ermittlungen sei festgestellt worden, dass sich E.___