16. Beweiswürdigung der Kammer 16.1 Vorbemerkungen Für die theoretischen Grundlagen der Beweiswürdigung kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 753 f., S. 13 f. der Urteilsbegründung). 16.2 Sammelrapport vom 26. Mai 2015 (pag. 4 ff.) Um einen Überblick über die gesamten polizeilichen Ermittlungen sowie das sich daraus abgeleitete Verfahren gegen den Beschuldigten zu erhalten, wird einleitend die zutreffende Zusammenstellung der Vorinstanz des Sammelrapports der Kantonspolizei vom 26. Mai 2015 nochmals wiedergegeben (pag.