Beim zweiten Einbruchsdiebstahl in J.________(Ort) wurde wiederum der Lieferwagen von A.________ benutzt und anschliessend in der Nähe der Firma von A.________ mit entsprechendem Diebesgut durch die Polizei angehalten. • Nach der Anhaltung erstattete A.________ bei der Kantonspolizei Zürich Anzeige wegen dem "Diebstahl" des Lieferwagens. • A.________ hat den Lieferwagen aber beide Male D.________ zur Verfügung gestellt und wusste dies auch bei der Anzeigeerstattung.